Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wird – sei es durch einen selbstverschuldeten Unfall oder sonstige Einflüsse wie:
Wildunfälle
Hagel- oder Sturmschäden
Einbruch-Diebstahl
Brand- oder Glasschäden
Hier greift die Voll- oder Teilkasko-Versicherung. Im Gegensatz zu Haftpflichtschäden handelt es sich bei Kaskofällen jedoch um vertragliche Ansprüche aus der Versicherungspolice – nicht um gesetzliche Ansprüche.
Im Kaskoschadenfall gilt eine andere Regelung als bei Haftpflicht:
Der Versicherer hat die Weisungsbefugnis und bestimmt, welcher Sachverständige die Schadenfeststellung vornimmt.
Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung.
Das bedeutet: Anders als im Haftpflichtfall haben Sie hier nicht die freie Wahl des Gutachters.

Wir arbeiten seit Jahren mit einer Vielzahl von Versicherern – teilweise bundesweit – zusammen. Deshalb wird in vielen Fällen direkt ein EEC-Sachverständiger für die Schadenaufnahme vom Versicherer beauftragt.
Sollte Ihr Versicherer einen anderen Gutachter beauftragen, stehen unsere Experten Ihnen dennoch zur Seite – etwa bei technischen Rückfragen, Zweitmeinungen oder ergänzenden Gutachten.
Ein Kaskoschaden kann komplex sein: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und eventuelle Abzüge müssen korrekt festgestellt werden. Mit unserer Erfahrung aus der engen Zusammenarbeit mit Versicherern, stehen wir Ihnen auch in solchen Fällen gerne beratend zur Seite und sorgen dafür, dass alles transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird.