Bei KFZ-Haftpflichtschaden der zuverlässige Partner an Ihrer Seite
Nach § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen – so, als wäre der Unfall nicht passiert. Dazu gehören auch die Kosten für das Gutachten, die bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen sind.
Ein qualifiziertes Gutachten ist für Geschädigte die entscheidende Grundlage, um Reparaturkosten, Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert korrekt nachzuweisen und den Schaden vollständig regulieren zu lassen.
Warum ein Gutachten unverzichtbar ist
Ein einfacher Werkstatt-Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zu regulierungsrelevanten Punkten wie:
Wertminderung
Reparaturdauer
Wiederbeschaffungswert
Ein EEC-Sachverständiger stellt dagegen sicher, dass Sie eine vollständige, anerkannte und bedarfsorientierte Regulierungsgrundlage erhalten – und so Ihre berechtigten Ansprüche gesichert sind.
Bagatellschäden – die Ausnahme
Bei Schäden bis ca. 800 Euro spricht man von einem sogenannten Bagatellschaden. In diesen Fällen ist die Versicherung des Unfallverursachers nicht immer verpflichtet, die Kosten für ein vollständiges Gutachten zu tragen.
Das Problem: Durch moderne Fahrzeugtechnik (z. B. elastische Stoßfänger) ist die tatsächliche Schadenhöhe für Laien kaum erkennbar. Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Unsere Unterstützung im Bagatellfall
Stellt sich bei der Besichtigung heraus, dass es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, hilft Ihnen EEC mit einer kostengünstigen Reparatur-Kalkulation.
Der Schadenumfang wird fachgerecht dokumentiert und eingegrenzt
Die Kosten liegen in der Regel nicht über einem Werkstatt-Kostenvoranschlag
Die gegnerische Versicherung übernimmt auch diese Kosten