Unabhängig von der Art des Schadens besteht eine technische Analyse in der Regel aus zwei Komponenten:
der Kompatibilitätsprüfung – passen die Schäden zueinander?
der Plausibilitätsprüfung – passt die Unfallschilderung zum Schadenbild?
Hier wird untersucht, ob die angegebenen Schäden in Art, Lage und Intensität vom angegebenen Kontaktpartner (Fahrzeug, Fahrrad, Schubkarre oder sonstiges Objekt) verursacht worden sein können.
Methoden:
Dank detaillierter Analysen und bewährter Rekonstruktionsmethoden können unsere Sachverständigen fundierte Aussagen zur Schadenkompatibilität treffen. Im Rahmen eigens durchgeführter Versuchsreihen wurde von unseren EEC-Sachverständigen umfangreiches Bild- und Filmmaterial gewonnen, das regelmäßig in die Gutachtenerstellung einfließt.
Ziel ist es, zu klären, ob der rekonstruierbare Unfallhergang mit den Angaben der Beteiligten übereinstimmt. Dabei spielen die angegebenen Bewegungen der Beteiligten eine wichtige Rolle.
Beispiel:
Ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug soll laut Aussage mit 30 km/h unterwegs gewesen sein – das Schadenbild belegt jedoch einen Stillstand. Solche Diskrepanzen lassen sich durch Plausibilitätsanalysen nachweisen.
Auch in der Allgemeinen Haftpflicht prüfen wir, ob der geschilderte Schadenhergang mit dem tatsächlichen Bild übereinstimmt – z. B. bei Beschädigungen durch:
Fahrräder
Einkaufswagen
Schubkarren
Fußbälle oder andere Gegenstände
Die Vorgehensweise ist identisch mit der bei Fahrzeugkollisionen. Gerade im Bereich dieser Art von Plausibilitätsprüfungen liegt unsere Kernkompetenz und ein Schwerpunkt der EEC-Tätigkeiten. Entsprechend groß und ausgeprägt ist zu dieser Problematik der Erfahrungsschatz und das Netzwerk unserer Sachverständigen.



